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Wassongs Projekte beschäftigen Prüfer – so lautet die Überschrift eines Artikels heute in der Rheinischen Post.
Anlass ist ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD, bestimmt Vorgänge durch Akteneinsicht zu prüfen.
Die Prüfung von Verwaltungsvorgängen ist kein außergewöhnlicher Vorgang. Aufgabe des Rats ist es, die Durchführung von Beschlüssen und den Ablauf von Verwaltungsangelegenheiten zu überwachen. Regelmäßige Prüfungen der Finanzen und das Verwaltungshandeln werden in der Gemeinde Niederkrüchten durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Viersen durchgeführt.
Da der Rat bei den, im Antrag, aufgelistet Themen nur begrenzt mitgewirkt hat, ergibt sich Informations- und Klärungsbedarf zu den Vorgängen und den Kosten. Hintergrund sind die Bemühungen zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes.
Um aber keine Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir gehen davon aus, dass die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass Gesetzes- und Vorschriftenkonform gearbeitet wurde, die Kosten budgetmäßig gedeckt sind und entsprechend verbucht wurden. Es gibt keinen Anlass etwas anderes anzunehmen.
Auf Unverständnis innerhalb der SPD-Fraktion stoßen die Äußerungen von Grünen und CWG in der letzten Ratssitzung zum Antrag. Die Gemeindeordnung sieht die Akteneinsicht als Mittel zur Überwachung von Vorgängen vor. Da kann man doch nicht, wie geschehen, von Stillosigkeit sprechen. Vielmehr ist es Pflicht des Rates sich Kenntnis zu verschaffen.