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Entscheidungen im März 2021

Im März stehen die Verträge mit dem Investor zur Entwicklung des Gewerbegebietes auf dem ehemaligen Flughafengelände zur notariellen Beurkundung an, so die Information des Planungsamtsleiters Tobias Hinsen.
Die mögliche Ausweisung eines europäischen Vogelschutzgebiets betrifft auch den Bereich des Gewerbegebietes. Dieses zog umfangreiche Nachverhandlungen nach sich, die aber jetzt positiv abgeschlossen wurden.
Es fehlen dann noch die Zustimmung der Bundestags- und Bundesratsgremien. Die planungsrechtlich notwendigen Schritte werden alsbald eingeleitet werden, so dass schnellstmöglich die Entwicklung des Geländes erfolgen kann.
Anzumerken ist, dass die Ausweisung des europäischen Vogelschutzgebietes den Ausbau erneuerbarer Energien auf dem ehemaligen Flughafengelände beeinträchtigt. Plakativ ausgedrückt besteht ein Interessenkonflikt zwischen Vogelschutz und Klimaschutz.

Ferner soll im März die richtungsweisende Entscheidung zur Bäderfrage getroffen werden.

Derzeit werden 3 Alternativen verfolgt. Zum einen ein gemeinsames Bad mit Brüggen (möglichst am Standort ehemaliges Brimgesgelände), zum anderen die Sanierung des Freibades am jetzigen Standort mit Neubau eines Hallenbades im vorderen Bereich des Freibadstandortes. Als drittes wird die Sanierung des Freibades und der Bau und Betrieb eines Bades gemeinsam mit Brüggen betrachtet.
Zu den Alternativen hat die Gemeindeverwaltung eine Vorlage nebst diversen Anlagen erstellt, die im Ratsinformationssystem (Link zur Verwaltungsvorlage) eingesehen werden kann. Die vorgelegten Kalkulationen beruhen auf den Planungsentwürfen des Ingenieursbüros Neugebauer und den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Verwaltung.
Für die Variante 1 - Frei- u. Hallenbad in Niederkrüchten – wurden jährliche Kosten von ca. 820.000,00 € ermittelt.
Für die Variante 2 -ein interkommunales Bad gemeinsam mit Brüggen - ist mit einem jährlichen Aufwand von ca. 540.000,00 € zu rechnen.
Die jährlichen Kosten für Variante 3 – ein interkommunales Hallenbad gemeinsam mit Brüggen in Verbindung mit dem Freibad Niederkrüchten - wird auf 940.000,00 € beziffert.
Die von der Verwaltung erstellten Berechnungen werden insbesondere von Befürworteten eines Freibaderhaltes kritisiert. Die Befürworter des Erhalts des Freibads bezweifeln die Richtigkeit der aufgestellten Berechnungen und stellen den Berechnungen der Verwaltung eigene Berechnungen gegenüber. Sowohl Verwaltung als auch Freibadbefürworter sind von der Richtigkeit ihrer Berechnungen überzeugt.
Nach umfangreichen Diskussionen gilt es jetzt eine Entscheidung zu treffen.
Die Bäderentscheidung hat, Einfluss auf den Haushalt und die Finanzsituation der Gemeinde und dies nicht nur für wenige Jahre sondern über Jahrzehnte. Ein Bad ist auf 50 Jahre konzipiert.
Es gilt zum einem die Pflichtaufgaben des Schulschwimmens und die Attraktivität des Freizeitangebotes der Gemeinde zu betrachten, zum anderen aber auch die Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Auge zu behalten. Bäder sind Einrichtungen die stets bezuschusst werden müssen und stellen so eine hohe Belastung für den kommunalen Haushalt dar.
Es gilt den Bedarf, den Aufwand sowie Chancen und Risiken zu analysieren und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde dagegen zusetzen.
Darauf fußend ist eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen.
Auf Grundlage dieser Überlegungen werden wir von der SPD unsere Entscheidung treffen.