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VollsortimenterDie SPD hatte beim Landrat als Aufsichtsbehörde beantragt, den Ratsbeschluss vom 15.12.2015 zu beanstanden.
Jetzt ist klargestellt, dass der Ratsbeschluss vom Dezember 2015 rechtswidrig ist, wie von der SPD vermutet. Der Landrat hat den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden.
Drei Aspekte waren ausschlaggebend für den Antrag der SPD auf Beanstandung.


Der erste und wesentliche Punkt betraf § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung (GO). Nach Auffassung der SPD ergab sich aus dem Bürgerentscheid eine Sperrfrist von 2 Jahren für den Standort Heineland. Dieser Auffassung wird seitens der Aufsichtsbehörde  nicht geteilt.
Insofern ist eine Entscheidung seitens des Rates über den Standort Heineland „möglich und rechtens“.
Im § 48 Abs. 1 GO ist geregelt, dass die Tagesordnung des Rates in besonderen Fällen der Dringlichkeit erweitert werden kann. Die Dringlichkeit liegt nur dann vor, wenn Nachteile für die Gemeinde eintreten falls nicht eine sofortige Entscheidung herbeigeführt wird. Dies liegt in diesem Fall nicht vor. Auch wenn der Ältestenrat als beratendes Gremium frühzeitig – die Sitzung des Ältestenrates war nahezu eine Woche vor der Ratssitzung - den Vorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung machte, ist es Sache des Rates, die Tagesordnung zu erweitern. Es muss auch jedem Ratsmitglied ausreichend Zeit zur Meinungsbildung und zu eigenen Überlegungen zugestanden werden. Die Erweiterung der Tagesordnung auf Basis einer Tischvorlage, die am Nachmittag des Sitzungstages von der Verwaltung per Mail versandt wurde, macht dies unmöglich.
In § 50 GO ist geregelt, wie eine Abstimmung zu erfolgen hat. Das durchgeführte Stimmverfahren sah eine“ Entweder-Oder-Entscheidung“ vor. Erforderlich sind die Alternativen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Der seitens der Verwaltung vorgelegte Stimmzettel war somit unzulässig.
Warum hat die SPD die Beanstandung beantragt? Im Planungsrecht muss der Bauherr auf rechtmäßige Beschlüsse vertrauen. Wie das Ergebnis zeigt, war es richtig die Kommunalaufsicht anzurufen, damit rechtssichere Planungsgrundlagen für welchen der beiden Standorte auch immer geschaffen werden. Es wäre fatal gewesen, wenn die Rechtswidrigkeit während des Baus oder danach z.B. durch eine Anwohnerklage festgestellt worden wäre. Die dadurch gegebenenfalls ausgelösten Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde könnten erheblich sein. Jetzt ist es an der Verwaltung und dann an der Politik, Planungssicherheit zu schaffen. Wir von der SPD favorisieren weiterhin den Standort Mönchengladbacher Straße. Es bleibt abzuwarten, welche Vorlage die Verwaltung dem Planungsausschuss und dem Rat unterbreiten wird und welche Mehrheiten sich dann finden. Auf jeden Fall hoffen wir, dass im Mai die Frage endgültig entschieden werden kann.
In dem Verfahren um die Ansiedlung des Vollsortimenters geht es aus Sicht der SPD nicht um gewinnen oder verlieren. Es geht allein um Niederkrüchten – um Ortsstrukturen, um Verkehr und Lärm, um Arbeitsplätze sowie letztendlich um das Geld der Bürger. Auch wenn die Sachverhalte schwierig und die Wege mühsam sind, so ist es Aufgabe des Rates seine Tätigkeit verantwortlich wahrzunehmen.