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Ausschnitt aus einem Grundsteuerbescheid 2023

Die Grundsteuerreform erscheint vielen unverständlich und nur als Belastung. Mit diesem Artikel soll versucht werden einfach zu erklären, was auf uns zukommt. Der Autor selber ist kein Steuerberater oder ähnliches und der Artikel stellt nur sein Verständnis des Sachverhaltes dar.

Fangen wir mit der Ausgangslage an. Zurzeit werden Grundstücke in unserer Gemeinde (und auch im restlichen Bundesgebiet), die denselben Wert haben, unterschiedlich besteuert, denn für die Besteuerung wird der steuerliche Einheitswert zugrunde gelegt. Dies ist nicht gerecht und daher hat 2018 das Bundesverfassungsgericht diese Erhebung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste daraufhin die bisherigen Gesetze durch Neue ersetzen. Dies hat der Bundes- und Landesgesetzgeber gemacht. Dadurch müssen neue Bewertungsgrundlagen ermittelt werden und darum muss jeder Grundbesitzeigentümer eine entsprechende Erklärung zur Ermittlung dieses neuen Wertes abgeben. Darüber, ob die gewählte Erhebungsmethode bürgerfreundlich und einfach ist, lässt sich streiten. Dies ist aber nicht Thema dieser Ausführungen. Fakt ist, dass ein neuer Wert ermittelt werden muss. Dieser Ermittlung soll sicherstellen, dass gleichartiger / gleichwertiger Grundbesitz auch mit dem gleichen Wert bewertet wird.

Nachdem die Erklärung abgeben worden ist erhält man von Finanzamt 2 Bescheide. Der erste Bescheid legt zum 01.01.2022 einen Grundsteuerwert fest. Dieser Wert ist eine Art grobe Verkehrswertermittlung. So wird bei Wohngrundbesitz auf Grundlage der Grundstücksgröße, der Wohnfläche und des Baujahres des Objektes ermittelt. Natürlich ist dies nicht der genaue Verkehrswert. Aber die Bewertung ist wahrscheinlich treffender als der bisherige Einheitswert.grundsteuerwert 2022

Der Zweite Bescheid ist die Feststellung des Grundsteuermessbetrages ab 2025. Dieser ermittelt sich aus dem im Bescheid 1 ermittelten Grundsteuerwert 2022 multipliziert mit einem festgelegten Faktor.messbetrag 2025 ermittlung

Den Grundsteuermessbetrag kennen wir auch jetzt schon aus unseren gemeindlichen Steuerbescheiden. Die zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz (2023 in Niederkrüchten bei der Grundsteuer B 493%) und dem Grundsteuermessbetrag. (Beispiel 2023: Grundsteuermessbetrag 50 €, Hebesatz 493 % = 50 x 4,93 = 246,50 € Jahressteuer).

Der im Steuerbescheid der Gemeinde für 2023 angegeben Grundsteuermessbetrag wird (wahrscheinlich) von dem im zweiten Bescheid des Finanzamtes ermittelten Grundsteuermessbetrag abweichen. Ist dieser neue Wert höher, heißt die noch nicht zwangsläufig, dass die Grundsteuerbelastung 2025 höher sein wird. Festgelegt ist im Gesetz, dass die Grundsteuer Aufkommensneutral erhoben wird. Dies bedeutet die 2023 in der Gemeinde erhoben Grundsteuer wird als Wert für die Ermittlung 2025 zugrunde gelegt. Diese Summe ist dann von allen Grundsteuerpflichtigen zu erbringen.  Es wird in einer entsprechenden Berechnung ein neuer Hebesatz ermittelt, der dazu führt, dass die Gesamtsumme 2023 auch 2025 erreicht wird. Da dieser jetzt noch nicht ermittelt werden kann, (denn dazu müssen alle Grundsteuerwerte ermittelt sein), sagt der neu ermittelte Grundsteuermessbetrag nichts darüber aus, ob es 2025 teurer oder günstiger wird. Klar dürfte sein, dass Eigentümer, deren Grundbesitz einen niedrigen steuerlichen Einheitswert aber einen hohen Verkehrswert hat, wohl mit Erhöhungen rechnen müssen. 

Die jetzige Situation, das 2 Grundstücke, die jeweils einen Wert von 400.000.00 € haben, wobei das eine einen Einheitswert von 10.000 € und das andere von 50.000 € hat, unterschiedlich besteuert werden, (da der Messbetrag aus dem Einheitswert ermittelt wird,) ist ungerecht und unbefriedigend. Mit der neuen Ermittlung soll und wird diese Diskrepanz deutlich geringer werden und die Steuergerechtigkeit erhöht.

Wir hoffen mit diesem Artikel die Bedenken zur Grundsteuerreform etwas zerstreuen zu können.