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Wasseruhr

Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen keine Schmutzwassergebühren mehr erhoben werden. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 03.1.2012. Damit diese Entscheidung auch den Niederkrüchtener Bürgern zugute kommt, hat die die SPD-Ratsfraktion bereits am 28.12.2012 den Antrag gestellt, die Niederkrüchtener Abwassersatzung zu ändern.

Bisher galt auch in Niederkrüchten, dass Bürger, die nachweisbar Trinkwasser für die Gartenbewässerung verwendeten , trotzdem für 10 m³ dieser Menge Abwassergebühren zahlen mussten. Mit rückwirkdender Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2013 ändert sich dies. Wer durch einen geeichten bei der Gemeinde angemeldeten Wasserzähler die Frischwassermengen nachweist, die er für die Gartenbewässerung verwendet, muss für diese Menge keine Abwassergebühren mehr zahlen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes hat der SPD-Fraktion besondere Freude bereitet. Schon vor Jahren hatten wir den Antrag gestellt, die gesamten nachgewiesenen Mengen nicht bei Abwassergebühr zu berücksichtigen, waren damit aber im Rat gescheitert.