Im September 2024 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der SPD den Bebauungsplan "Elm-131" für die Ansiedlung desn "Javelin Parks" beschlossen.
Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Ausführung des Planes jetzt außer Volzug gesetzt. Dabei hat das Gericht ausdrücklich betont, dass mit der Entscheidung keine Aussage bzgl. des eigentlichen Hauptsacheverfahrens getroffen wurde. Das OVG hat dabei festgestellt, dass die komplexen rechtlichen Fragen z.B. zum EU-Vogelschutzrecht auch wegen der Größe des Areals und des erheblichen Umfangs des zu wertdenden Akltenbestandes nicht im Eilverfahren geklärt werden kann. Um zu Verhindern, dass mögliche Schutzrechte irreversibel eingeschränkt werden, hat es sich daher zur Vollzugsaussetzung entschieden.
Es ist daher jetzt wichtig schnell und umfassend im Hauptsacheverfahren zu einer Entscheidung zu kommen.
Wir sind weiter von der Richtigkeit der Maßnahme überzeugt. Eine bereits stark versiegelte Fläche wird einer neuen Nutzung zugeführt. Im äußeren Bereich mit Nähe zum Vogelschutzgebiet entstehen Photovoltaik- und Windkraftanlagen für den ökologischen Umbau unserer Energieversorgung. Beim letzten Besuch des Geländes konnten wir den erheblichen Aufwand sehen, der Betrieben wird, um ökölogisch und nachhaltig ein Nebeneinander von menschlichen Gewerbe und Naturschutz zu gewährleisten. Aus unserer Sicht passt dies hier sehr gut zusammen.