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Der Rat hat in der Sitzung am 14.12.2015 mit 15 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, das Bauleitplanverfahren Mönchengladbacher Straße einzustellen und das Bauleitverfahren Overhetfelder Straße einzuleiten.

Wir von der SPD-Fraktion haben uns deutlich für die Errichtung eines Supermarktes (Vollsortimenter) an der Mönchengladbacher Straße ausgesprochen. In der Abstimmung sind wir unterlegen.

Die Entscheidung für das Heineland ist aus unserer Auffassung eine Katastrophe für die Gemeinde Niederkrüchten. Eine Zentrumsentwicklung in Elmpt ist damit gescheitert. Auch wird man mehr Verkehr in den Ort bringen. Betroffen werden im Besonderen die Overhetfelder Straße, die Goethestraße, die Heinrichsstraße, sowie Schulstraße und Dürerstraße sein.

Unverständlich ist das Verhalten aus unserer Sicht auch den ortsansässigen Betrieben gegenüber. In jeder Haushaltsrede wird von der Stärkung der heimischen Wirtschaft gesprochen. Gehandelt wird aber dagegen. Unverständlich ist auch, dass man die Mitarbeiter der Betriebe, hier im Besonderen die Angestellten von EDEKA und die Mitarbeiter der Bäckerei Achten, so im Regen stehen lässt und Arbeitsplätze gefährdet.

Grundsätzlich ist die Frage auch noch nicht beantwortet und abgesichert, ob überhaupt ein Investor im Heineland investiert. Denn solange der Markt am Laurentiusmarkt existiert dürfte das zu erwartende Umsatzvolumen für einen neuen Markt knapp oder gar zu knapp ausfallen. Nachteilig wird der Standort Heineland sich auch auf die im Gewerbegebiet ansässigen Einzelhandelsunternehmen auswirken. Denn die Kaufkraft wird sich teilweise in Orte verlagern, in dem Vollsortimenter und Discounter nah bei einander liegen – wie in Brüggen und Schwalmtal.

Hinsichtlich des Bürgerentscheids gilt: Von ca. 12.500 Abstimmungsberechtigten haben ca. 14% für das Heineland gestimmt. Daraus kann man keine Zustimmung ableiten. Hätte nur einer an der Wahl teilgenommen und mit ja gestimmt wären 100% der abgegebenen Stimmen für das Heineland gewesen. Das ist sicher keine Mehrheit.

Die SPD wird die Rechtmäßigkeit der erneuten Abstimmung für das Heineland vor dem Hintergrund des § 26 Absatz 8 der Gemeindeordnung NRW prüfen. Sollte der Beschluss für das Heineland rechtmäßig sein, wird sich die SPD natürlich konstruktiv am Bauleitplanverfahren beteiligen. Wir werden aber sicher die Kostennachteile – z.B. wegen der geringeren Grundstückspreise – und die Auswirkungen auf den übrigen Handel durch Kaufkraftabwanderung im Auge behalten.

Sollte es eine, sei es auch nur eine noch so kleine, Chance geben die Bauleitplanung Mönchengladbacher Straße wieder zu beleben, werden wir uns dafür einsetzen.