Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hat in der Sitzung vom 13. Dezember 2022 die Gebühren für das Jahr 2023 beschlossen. Die SPD-Fraktion hat diesen Festsetzungen im Rat zugestimmt. Dafür gibt es wesentliche Gründe.
Für die Gemeinde ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Für das aktuelle Haushaltsjahr 2023 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B entsprechend dem fiktiven Hebesatz gemäß dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhoben.
Auf Grundlage der von den Finanzämtern festgestellten Werte erheben die Städte und Gemeinden ab 2025 die neue Grundsteuer, so sieht es die Grundsteuerreform vor. Die Grundsteuereinnahme aus 2023 liefert die Basisdaten für die neuen Hebesätze ab 2025. Die jährliche Einnahme aus der Grundsteuer B gilt quasi bis zum Haushaltsjahr 2026. Das ist ein langer Zeitraum.
Es wird ein Ertrag von 2.530.000,00€ aus der Grundsteuer erwartet.
Auch bei der Berechnung von weiteren Einnahmen der Gemeinde spielt die Grundsteuer eine gewichtige Rolle. Die Schlüsselzuweisungen und auch die Kreisumlage werden auf Basis des fiktiven Hebesatzes aus dem GFG berechnet. Um Nachteile für die Gemeinde zu verhindern, ist es sinnvoll, dass der gemeindliche Hebesatz den fiktiven Hebesatz nach GFG nicht unterschreitet.
Ein weiterer Grund sind die steigenden Belastungen für den Haushalt Gemeinde Niederkrüchten.
Daher haben wir der Anpassung des Hebesatzes zugestimmt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und der Gewerbesteuersatz werden nicht verändert. Diese Steuersätze bewegen sich im Bereich des GFG oder liegen knapp darüber.
Die wichtigsten Steuern und Gebühren nebst den Vorjahreswerten haben wir nebst einer Beispielrechnung für Sie zusammengestellt.
Steuer |
Hebesatz |
Vorjahr |
Grundsteuer A |
255 v.H. |
255 |
Grundsteuer B | 493 v.H. | 450 |
Gewerbesteuer | 420 v.H. | 420 |
Abwassergebühren | ||
Schmutzwasser (entsprechend dem Wasserverbrauch) | 3,49 € / m³ | 3,39 € |
Niederschlagswasser | 1,15 € / m³ | 1,12 € |
Gewässerunterhaltung |
||
versiegelte Flächen |
5,35 € je Ar | 4,70 € je Ar |
unversiegelte Flächen | 0,06 € je Ar | 0,05 € je Ar |
Abfallgebühren | ||
Graue und Braune Tonne je Einwohnergleichwert | 66,50 € | 73,00 € |
Abschlag Eigenkompostierung je Grundstück | -25,00 € | |
graue Abfallsäcke | 3,00 € | 3,00 € |
Braune Tonne je Behälter (mit Grauer Tonne gemeinsam) | ---,--- | ---,-- |
Straßenreinigung je lfd. Meter Straßenfront | 0,74 € | 0,74 € |
Hundesteuer | ||
Ein Hund | 80,00 € | 80,00 € |
Zwei Hunde (je Hund 90,00 €) | 204,00 € | 204,00€ |
Drei Hunde (je Hund 100,00 €) | 360,00 € | 360,00€ |
für jeden weiteren Hund | 120,00 € | 120,00€ |
Kampfhund | 580,00 € | 580,00€ |
Hier eine Musterrechnung:
Familie B. wohnt mit einem Kind in einer Doppelhaushälfte. Der Steuermessbetrag für das Haus und Grundstück beträgt 50,00 €. Das Grundstück hat eine Straßenfront von 10 Metern. Die Dachflächen ihres Hauses betragen 93 m². Familie B. verbraucht ca. 130 m³ Wasser im Jahr. Grundstücksgröße 300 m² und davon versiegelte Fläche mit Ableitung in den Kanal 100 m². Daraus ergeben sich folgende Gebühren:
Steuer / Gebühr | Berechnung | Betrag |
Grundsteuer B | Messbetrag x Hebesatz B (50,00 € x 493 v.H.) | 246,50 € |
Abwassergebühr | Frischwasserverbrauch x Gebühr (130 x 3,49 €) | 453,70 € |
Niederschlagswasser | Dachfäche x Gebühr (93 x 1,15 €) | 106,95 € |
Abfallgebühr | Graue Tronne 3 Personen (= 2 EGW) (2 x 66,50 €) | 133,00 € |
Straßenreinigung | Straßenfront x Gebühr (10 x 0,74 €) | 7,40 € |
Gewässerunterhaltung | 100 m² x 5,35 €/Ar + 200 m² x 0,06 €/Ar | 5,47 € |
Summe | 953,02 € | |
bei Abschlag Eigenkompostierung | 928.02 € |
Zum Vergleich: Im Jahr 2022 bezahlte unsere Musterfamilie B. (bei Eigenkompostierung) 903,06 € (Differenz: +24,96 €)